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Förderung

Information zur Förderung unserer Produkte & Konzepte über die Überbrückungshilfe

Unsere Produkte und Konzepte sind teilweise förderungsfähig über die Überbrückungshilfe. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beratung rund um unsere Produkte, Konzepte und Ihre zustehende Förderung. Nachfolgend finden eine Kurzübersicht, ob Sie antragsfähig sind und welche Erstattung Sie erwarten können.

Alles rund um die Förderung in der Kurzübersicht

Wer ist antragsberechtigt

  • Unternehmen, Soloselbständige, und Freiberufler bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020
  • Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020
  • Umsatzgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für Unternehmen, die von Schließungsanordnungen betroffen waren: Einzelhandel, Veranstaltungs- und Kulturbranche, Hotellerie, Gastronomie und Pyrotechnikbranche sowie Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche
  • Umsatzeinbruch von mindestens 30% pro Monat im Vergleich zum Referenzmonat 2019
  • Nicht kombinierbar mit November-/Dezemberhilfen
  • Gründung vor 30.04.2020

Erstattung

  • Bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
  • Bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
  • Bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %
  • im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat 2019

Branchen

Die Überbrückungshilfe III ist branchenunabhängig

  • Gastronomie
  • Hotellerie
  • Fitness & Sport
  • Einzelhandel
  • Schulen & KiTas uvm.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Unternehmen können eine Förderung in Höhe von maximal 1,5 Mio € je Fördermonat erhalten. Die Anschaffungskosten eines mobilen Luftreinigers durch HEPA-Filter fallen dabei unter „Ausgaben für Hygienemaßnahmen“. Dieser Posten ist nicht separat gedeckelt und daher lediglich auf die monatliche Maximalförderung von 1,5 Mio € begrenzt. Im Gegensatz dazu sind Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten auf höchstens 20.000 € pro Monat begrenzt.

Welcher Zeitpunkt ist für die Berechnung der Förderung relevant?

Relevant ist der Zeitpunkt, zu dem die Kosten tatsächlich entstehen (Zahlungsziel der Rechnung / ohne Zahlungsziel Rechnungserhalt) und nicht der Liefertermin. Anschaffungen sollten daher möglichst früh erfolgen, da davon auszugehen ist, dass mit jedem Öffnungsschritt die Umsätze ansteigen werden und der förderfähige Betrag sinkt oder gar keine Förderung mehr erfolgt. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Steuerberater!

Weitere Informationen

Zur Pressemitteilung vom 01.04.2021

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Stand 06.04.2021 | Angaben ohne Gewähr

Hinweis: Die Inhalte dieser Website dienen rein zu Informationszwecken und stellen keine Rechts-, bzw. Steuerberatung dar.

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