Information zur Förderung unserer Produkte & Konzepte über die Überbrückungshilfe
Unsere Produkte und Konzepte sind teilweise förderungsfähig über die Überbrückungshilfe. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beratung rund um unsere Produkte, Konzepte und Ihre zustehende Förderung. Nachfolgend finden eine Kurzübersicht, ob Sie antragsfähig sind und welche Erstattung Sie erwarten können.
Die Überbrückungshilfe III ist branchenunabhängig
Relevant ist der Zeitpunkt, zu dem die Kosten tatsächlich entstehen (Zahlungsziel der Rechnung / ohne Zahlungsziel Rechnungserhalt) und nicht der Liefertermin. Anschaffungen sollten daher möglichst früh erfolgen, da davon auszugehen ist, dass mit jedem Öffnungsschritt die Umsätze ansteigen werden und der förderfähige Betrag sinkt oder gar keine Förderung mehr erfolgt. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrem Steuerberater!
Zur Pressemitteilung vom 01.04.2021
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Stand 06.04.2021 | Angaben ohne Gewähr
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